Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: November 2026 (Vorlage)
Entwurf – die AGB werden gerade überarbeitet
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen MeinSprachClub, Inh. Karin Wennemar (nachfolgend „Lernhilfe“), und dem gesetzlichen Vertreter des Nachhilfeschülers (nachfolgend „Vertragspartner“). Mit der Bestätigung der AGB im Eltern-Portal erklärt sich der Vertragspartner mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden. Diese AGB ergänzen bzw. ersetzen abweichende Bestimmungen älterer Einzelverträge, soweit sie diesen widersprechen.
§ 1 Vertragsgegenstand und Wochenplatz
(1.1) Die Lernhilfe bietet Nachhilfeunterricht auf Basis eines Wochenplatz-Systems an. Der Vertragspartner bucht für den Schüler einen festen Wochenplatz mit vereinbartem Wochentag, Uhrzeit und Standort. Der Wochenplatz ist für den Schüler reserviert, unabhängig davon, ob der Unterricht wahrgenommen wird.
(1.2) Es stehen folgende Vertragsmodelle zur Verfügung:
- a) Halbjahresvertrag: Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten.
- b) Jahresvertrag: Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
(1.3) Der Unterricht findet ein- (1×), zwei- (2×) oder nach Vereinbarung dreimal (3×) pro Woche statt.
(1.4) Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt grundsätzlich sechzig (60) Minuten. Eine andere Dauer (z. B. neunzig (90) Minuten) gilt nur, wenn sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Eine automatische Umstellung der Dauer findet nicht statt.
(1.5) Der Einzelunterricht umfasst sechzig (60) Minuten, unabhängig von der Jahrgangsstufe, soweit nach 1.4 nichts anderes vereinbart ist.
(1.6) Die Gruppengröße beträgt maximal vier (4) Schüler je Unterrichtseinheit, in Kita-Kursen maximal sechs (6) Kinder.
(1.7) Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen und in den Schließzeiten der Lernhilfe. In den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet in einem Teil der Ferien Unterricht statt; die Schließzeiten gibt die Lernhilfe rechtzeitig im Eltern-Portal bekannt. Der Monatsbeitrag läuft auch in den Ferien und in den Schließzeiten unverändert weiter. Kita-Kurse finden in den Schulferien und an Feiertagen nicht statt.
(1.8) Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Anmeldegebühr von 27 € erhoben, sie wird mit der ersten Rechnung eingezogen. Die Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Vertragspartner übt sein Widerrufsrecht gemäß § 8 aus. Zusätzlich wird je Kind eine Materialgebühr von 27 € im Jahr erhoben. Sie wird jeweils im August mit der Monatsrechnung eingezogen, erstmals im ersten August nach Vertragsbeginn, und nicht anteilig berechnet. Beide Gebühren gelten nicht für Nachhilfeschüler, deren Unterricht als Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abgerechnet wird.
§ 2 (entfällt)
§ 3 Unterrichtstermine und Änderungen
(3.1) Die Lernhilfe behält sich vor, Unterrichtstermine (Tag, Uhrzeit, Raum oder Standort) aus zwingenden organisatorischen oder personellen Gründen zu ändern, sofern dies für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen der Lernhilfe zumutbar ist. Änderungen werden den Vertragspartnern rechtzeitig über das Eltern-Portal oder auf anderem geeignetem Weg mitgeteilt.
(3.2) Der Nachhilfeschüler und dessen gesetzlicher Vertreter tragen Sorge für eine pünktliche Ankunft. Verspätungen können nicht nachgeholt werden.
§ 4 Aufsicht und Verhalten
(4.1) Die Lernhilfe übernimmt die Aufsicht über den Nachhilfeschüler ab dem Betreten der Unterrichtsräume bis zum Verlassen derselben nach Unterrichtsende. Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende obliegt die Aufsichtspflicht dem Vertragspartner.
(4.2) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass der Nachhilfeschüler pünktlich zum Unterricht erscheint und nach Unterrichtsende zeitnah abgeholt wird bzw. den Heimweg eigenständig antreten kann. Für Schüler unter vierzehn (14) Jahren soll der Vertragspartner eine Regelung für den Heimweg treffen und die Lernhilfe darüber informieren.
(4.3) Die Lehrkräfte sind im Rahmen des Unterrichts anweisungsbefugt. Leistet der Nachhilfeschüler den Anweisungen wiederholt keine Folge, gefährdet er sich oder andere oder stört den Unterrichtsablauf erheblich, kann er von der laufenden Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf eine Nachholstunde besteht nicht.
§ 5 Absagen und Nachholstunden
(5.1) Kann der Nachhilfeschüler einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist dies der Lernhilfe bis spätestens 10:00 Uhr am Tag der Unterrichtseinheit mitzuteilen (entschuldigte Absage). Die Absage erfolgt ausschließlich über das Eltern-Portal.
(5.2) Bei einer fristgemäßen (entschuldigten) Absage erhält der Schüler eine Nachholstunde. Die verfügbaren Nachholstunden werden im Eltern-Portal angezeigt.
(5.3) Jede Nachholstunde hat eine Gültigkeitsdauer von acht (8) Wochen (56 Tage), gerechnet ab dem Datum des ursprünglich ausgefallenen Termins. Wird die Nachholstunde nicht innerhalb dieser Frist wahrgenommen, verfällt sie ersatzlos.
(5.4) Die Lernhilfe erinnert den Vertragspartner vierzehn (14) Tage vor Ablauf einer Nachholstunde. Es obliegt dem Vertragspartner, die Stunde rechtzeitig zu vereinbaren.
(5.5) Bei einer verspäteten Absage (nach 10:00 Uhr am Tag der Unterrichtseinheit) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde. Die Unterrichtseinheit gilt als wahrgenommen.
(5.6) Fällt eine Unterrichtsstunde durch die Lernhilfe aus (z. B. Erkrankung der Lehrkraft), erhält der Schüler ebenfalls eine Nachholstunde. Für diese Nachholstunde gilt dieselbe Gültigkeitsdauer von 56 Tagen nach 5.3.
(5.7) Nachholstunden haben den gleichen Umfang wie eine reguläre Unterrichtseinheit. Schüler aus Gruppen holen in einer laufenden Gruppe nach.
(5.8) Eine Auszahlung des Geldwerts von Nachholstunden ist ausgeschlossen.
(5.9) Abweichend von 5.2 gilt für Nachhilfeschüler, deren Unterricht als Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abgerechnet wird: Je Schulhalbjahr sind höchstens 3 entschuldigte Absagen ohne ärztliches Attest zulässig, für die eine Nachholstunde gewährt wird. Entschuldigte Absagen, für die ein ärztliches Attest vorgelegt wird, werden hierauf nicht angerechnet; das Attest kann nachgereicht werden. Absagen durch die Lernhilfe (z. B. bei Erkrankung der Lehrkraft) werden nicht angerechnet; für sie gilt 5.6. Ab der 4. entschuldigten Absage ohne ärztliches Attest im selben Schulhalbjahr gilt die Unterrichtseinheit als Unterricht mit Unterlagen: Die Lehrkraft stellt dem Nachhilfeschüler die Unterlagen der Unterrichtseinheit (z. B. Arbeitsblätter, gegebenenfalls Erklärvideos) zur Verfügung, die Unterrichtseinheit wird wie eine durchgeführte Unterrichtseinheit über BuT abgerechnet, und es besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde. Wird für eine solche Absage nachträglich ein ärztliches Attest vorgelegt, gilt sie als entschuldigte Absage nach 5.2; die Zählung der übrigen Absagen wird entsprechend berichtigt. Maßgeblich für die Reihenfolge ist der Eingang der Absagen. Das erste Schulhalbjahr beginnt mit den Sommerferien und endet am 31. Januar, das zweite beginnt am 1. Februar; mit Beginn eines neuen Schulhalbjahres beginnt die Zählung erneut.
(5.10) Abweichend von 5.2 und 5.6 gilt für Kita-Kurse: Fehlen einzelne Kinder, gibt es weder eine Ersatzstunde noch eine Nachholstunde. Fällt eine Unterrichtseinheit durch die Lernhilfe aus, wird sie für die ganze Gruppe nachgeholt.
§ 6 Vorausbuchungen
(6.1) Über das Eltern-Portal können Stunden auch dann vorgezogen werden, wenn keine Nachholstunden verfügbar sind. In diesem Fall wird eine Vorausbuchung getätigt (negativer Saldo).
(6.2) Es können höchstens zwei (2) Stunden vorgezogen werden. Der negative Saldo kann maximal minus zwei (−2) Einheiten betragen.
(6.3) Sobald durch eine neue entschuldigte Absage eine Nachholstunde entsteht, wird diese automatisch mit dem negativen Saldo verrechnet. Die Nachholstunde kann in diesem Fall nicht separat nachgeholt werden.
(6.4) Ein zum Vertragsende oder bei Kündigung bestehender negativer Saldo wird zum vereinbarten Einzelstundenpreis gemäß Preisliste abgerechnet.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(7.1) Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Vertragsmodell (6 oder 12 Monate gemäß § 1) und endet immer am Monatsende. Beginnt der Unterricht im laufenden Monat und wird der Startmonat anteilig berechnet, läuft dieser anteilige Monat zusätzlich zur Mindestvertragslaufzeit (Beispiel: anteiliger Oktober und 6 volle Monate, Ende am 30. April). Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Zu einem früheren Zeitpunkt ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
(7.2) Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann von beiden Seiten mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(7.3) Die Kündigung kann digital über das Eltern-Portal (unter „Vertrag“ / „Profil“) eingereicht werden. Die Kündigung ist abschließend online zu bestätigen. Das System berechnet das frühestmögliche Kündigungsdatum automatisch und zeigt es dem Vertragspartner transparent im Kündigungsdialog an.
(7.4) Eine Kündigung in Textform (postalisch oder per E-Mail) ist ebenfalls möglich.
(7.5) Offene Nachholstunden bleiben bis zum Ende ihrer individuellen Gültigkeitsfrist gemäß § 5.3 nutzbar, auch nach Vertragsende; danach verfallen sie ersatzlos. Absagen nach Vertragsende lassen keine neuen Nachholstunden entstehen. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerrufsrecht gemäß § 8 bleiben hiervon unberührt.
(7.6) Sollen nach einer Kündigung erneut Angebote der Lernhilfe genutzt werden, bedarf es eines neuen Vertragsabschlusses. Nicht wahrgenommene Nachholstunden aus dem vorangegangenen Vertrag können nicht übertragen werden.
(7.7) Vertragsdaten werden nach Beendigung des Vertrages gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
(7.8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die genauen Bedingungen, Fristen sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss per E-Mail in Textform zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen einschließlich der Anmeldegebühr innerhalb von vierzehn (14) Tagen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Monatsbeitrag und Zahlung
(9.1) Der Vertragspartner zahlt einen festen monatlichen Beitrag gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die aktuelle Preisliste wird dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist im Eltern-Portal einsehbar. Mit der Bestätigung dieser AGB erkennt der Vertragspartner die in der Preisliste genannten Preise für das von ihm gewählte Vertragsmodell an.
(9.2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Vertragspartner erteilt der Lernhilfe ein SEPA-Lastschriftmandat, das Bestandteil des Vertrages ist. Das Mandat gilt für wiederkehrende Zahlungen bis auf Widerruf. Der Einzug erfolgt jeweils zum 5. des Monats oder, wenn dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, am nächsten Bankarbeitstag.
(9.3) Die Vorabkündigung (Pre-Notification) über Betrag, Fälligkeitsdatum, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz erfolgt mindestens fünf (5) Tage vor dem jeweiligen Einzugstermin. Die Vorabkündigung kann durch die monatliche Rechnung gemäß Abs. 9.5 oder auf anderem geeignetem Weg (z. B. E-Mail) erfolgen. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichbleibendem Betrag genügt eine einmalige Vorabkündigung vor dem ersten Einzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine.
(9.4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Kosten, die durch vom Vertragspartner zu vertretende Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen (z. B. Rücklastschriftgebühren), trägt der Vertragspartner.
(9.5) Zu Beginn jeden Monats wird eine Rechnung über den fälligen Monatsbeitrag ausgestellt.
(9.6) Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund gesetzlicher Änderungen die Umsatzsteuerbefreiung entfallen, ist die Lernhilfe berechtigt, die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(9.7) Die Lernhilfe ist berechtigt, die Monatsbeiträge einmal jährlich zum Beginn des neuen Schuljahres anzupassen, sofern sich die Personal-, Raum- oder Sachkosten der Lernhilfe nachweislich erhöht haben. Die Anpassung wird dem Vertragspartner mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten über das Eltern-Portal und per E-Mail unter Angabe der maßgeblichen Kostengründe mitgeteilt. Bei einer Erhöhung von mehr als fünf (5) Prozent gegenüber dem bisherigen Monatsbeitrag steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu. Die Lernhilfe weist in der Mitteilung auf das Sonderkündigungsrecht hin.
§ 10 Tarifwechsel
(10.1) Ein Tarifwechsel (z. B. Änderung der Frequenz oder des Unterrichtsformats) ist auf Antrag des Vertragspartners möglich. Der geänderte Monatsbeitrag gilt ab dem nächsten Einzugstermin.
(10.2) Upgrades (z. B. Erhöhung der Frequenz von 1× auf 2× pro Woche, Wechsel von Gruppen- zu Einzelunterricht) sind jederzeit zum Folgemonat möglich. Die ursprüngliche Mindestlaufzeit bleibt bestehen; es wird keine neue Mindestlaufzeit ausgelöst.
(10.3) Downgrades (z. B. Reduzierung der Frequenz von 2× auf 1× pro Woche, Wechsel von Einzel- zu Gruppenunterricht) sind erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Folgemonat möglich.
(10.4) Temporäre Upgrades (z. B. vorübergehende Erhöhung der Frequenz für eine Prüfungsphase) sind für mindestens einen (1) Monat möglich. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolgt die automatische Rückkehr zum ursprünglichen Tarif. Die Anmeldung muss bis zum 15. des Vormonats erfolgen.
(10.5) Nachholstunden werden bei einem Tarifwechsel unverändert übernommen.
§ 11 Zusatzstunden
(11.1) Zusatzstunden können über das Eltern-Portal gebucht werden. Die Buchung belastet die verfügbaren Einheiten in folgender Reihenfolge (Abruf-Kaskade):
- a) Zunächst werden verfügbare Nachholstunden verbraucht.
- b) Sind keine Nachholstunden verfügbar, kann der Vertragspartner eine Stunde gemäß § 6 vorziehen (negativer Saldo, maximal −2) oder eine bezahlte Zusatzstunde gemäß 11.2 buchen.
- c) Sind keine der vorgenannten Optionen verfügbar, ist die Buchung nicht möglich.
(11.2) Eine bezahlte Zusatzstunde kostet je sechzig (60) Minuten 43 € im Einzelunterricht und 27 € im Gruppenunterricht, bei anderer Dauer anteilig. Sie wird mit der nächsten Monatsrechnung abgerechnet.
(11.3) Wird eine bezahlte Zusatzstunde rechtzeitig nach 5.1 abgesagt, ist sie kostenfrei, eine Nachholstunde entsteht dadurch nicht. Bei verspäteter Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben wird sie berechnet.
(11.4) Im Privatunterricht werden Zusatzstunden nur über das Büro vereinbart. In Kita-Kursen und bei Abrechnung über BuT gibt es keine bezahlten Zusatzstunden.
§ 12 Inhalt des Nachhilfeunterrichts
(12.1) Die Unterrichtsfächer werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Ein Wechsel des Fachs ist nach Absprache mit der Lernhilfe möglich und muss mindestens zwei Tage vor der betreffenden Unterrichtseinheit angemeldet werden.
(12.2) Die Lehrkräfte der Lernhilfe verpflichten sich, den Schüler dabei zu unterstützen, Lerndefizite aufzuarbeiten und auf Fragen sowie Anmerkungen nach bestem Wissen einzugehen.
(12.3) Der Erfolg des Nachhilfeunterrichts hängt unter anderem von der Mitarbeit des Schülers, den schulischen Gegebenheiten und den individuellen Defiziten ab. Eine Verbesserung der schulischen Noten kann nicht garantiert werden. Es besteht keine Geld-zurück-Garantie.
§ 13 Eltern-Portal
(13.1) Die Lernhilfe stellt den Vertragspartnern ein digitales Eltern-Portal zur Verfügung. Über das Portal können unter anderem Nachholstunden, Vertragsdaten, Termine und Leistungsübersichten eingesehen sowie Kündigungen, Absagen und Tarifwechsel eingereicht werden.
(13.2) Die im Portal angezeigten Informationen (z. B. Noten, Klassenarbeitstermine) werden nach bestem Wissen gepflegt. Die Lernhilfe übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten. Es obliegt dem Vertragspartner, offensichtliche Fehler unverzüglich zu melden.
(13.3) Der Zugang zum Portal ist persönlich und nicht übertragbar. Der Vertragspartner ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
(13.4) Die Lernhilfe behält sich vor, das Portal jederzeit technisch weiterzuentwickeln, zu ändern oder vorübergehend einzuschränken, sofern dies aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
(13.5) Das Eltern-Portal kann automatisierte Terminvorschläge für Nachholstunden und andere Leistungen anbieten. Diese Vorschläge stellen ein unverbindliches Serviceangebot dar. Die Lernhilfe übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Termine. Ein Nachholtermin gilt erst als verbindlich vereinbart, wenn er im Portal durch die Lernhilfe bestätigt wurde.
(13.6) Die Lernhilfe ist um eine korrekte und zeitnahe Pflege der im Eltern-Portal angezeigten Daten bemüht. Dem Vertragspartner obliegt es, die im Portal angezeigten Einträge regelmäßig auf Plausibilität zu prüfen und offensichtliche Fehler unverzüglich über das Portal, per E-Mail oder telefonisch zu melden. Die Lernhilfe wird gemeldete Fehler unverzüglich prüfen und berichtigen. Nachträgliche Korrekturen zu Lasten des Vertragspartners, die einen Zeitraum von mehr als vier (4) Wochen zurückliegen, sind nur zulässig, wenn die Lernhilfe den Fehler nachweisen kann.
§ 14 Nutzung der Materialien und Ausstattung
(14.1) Das Eigentum, die Materialien sowie die digitale Ausstattung der Lernhilfe dürfen nur nach Anweisung des Lehrpersonals zu Unterrichtszwecken verwendet werden.
(14.2) Für unsachgemäße Nutzung, Beschädigungen von Eigentum der Lernhilfe, das Herunterladen von Schadsoftware sowie die damit verbundenen Folgeschäden haftet der Vertragspartner.
(14.3) In besonderen Fällen (z. B. Prüfungsvorbereitung) ist das Ausleihen von Materialien nach Absprache mit der Lernhilfe gestattet.
§ 15 Auskunft, Datenschutz und Schweigepflicht
(15.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für den Unterricht wesentlichen Auskünfte zu erteilen.
(15.2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(15.3) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vertragserfüllung. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung im Portal zu entnehmen.
§ 16 Haftungsausschluss
(16.1) Die Lernhilfe haftet nicht für Werbung oder Angebote Dritter bei Nutzung des Unterrichtsraums oder digitaler Geräte.
(16.2) Die Lernhilfe haftet nicht für den Verlust von Daten des Nachhilfeschülers in jeglicher Speicherform, soweit sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(16.3) Während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Lernhilfe besteht für den Nachhilfeschüler kein zusätzlicher Versicherungsschutz durch die Lernhilfe. Die Lernhilfe empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Die gesetzliche Haftung der Lernhilfe, insbesondere für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, bleibt hiervon unberührt.
(16.4) Es gelten die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes.
(16.5) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesen AGB gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lernhilfe oder ihrer gesetzlichen Vertreter/Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 17 Änderungen der AGB
(17.1) Die Lernhilfe behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner über das Eltern-Portal mitgeteilt und bedürfen der erneuten Bestätigung durch den Vertragspartner.
(17.2) Widerspricht der Vertragspartner den geänderten AGB, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fort. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 18 Übergangsregelung für Altverträge
(18.1) Mit der Bestätigung dieser AGB im Eltern-Portal erkennt der Vertragspartner die Überführung seiner bisherigen Vertragsbedingungen in das neue System an. Die Regelungen dieser AGB ergänzen bzw. ersetzen abweichende Bestimmungen älterer Einzelverträge, soweit sie diesen widersprechen.
§ 19 Nebenabreden und Textform
(19.1) Nebenabreden bedürfen der Textform.
(19.2) Die Bestätigung dieser AGB über das Eltern-Portal steht der Textform gleich.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 21 Streitbeilegung und anwendbares Recht
(21.1) Die Lernhilfe ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
(21.2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen unberührt.
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